März 2003
Bericht über das II. Bauspar-Symposium,
13. und 14. März 2003, Hotel Dorint / Rosengarten, Mannheim
Bausparen und Altersvorsorge
Wie sieht eine zeitgemäße Altersvorsorge aus? Welche Faktoren müssen in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden? Und wie beurteilen Spezialisten die Zukunft im Hinblick auf die finanzielle Absicherung der Generationen von morgen? Das waren die Schwerpunktfragen, die am 13. und 14. März 2003 im Rahmen eines Fachkongresses zur Debatte standen. Rund 70 Teilnehmer, in erster Linie Betriebs- und Personalräte, nutzten im Mannheimer „Rosengarten“ die Gelegenheit einer umfassenden Information rund um die Themen Eigenheimzulage, „Riester-Förderung“ und Subventionsabbau. Initiiert wurde die Konferenz, die den Gästen auch eine Möglichkeit zur Diskussion mit hochkarätigen Experten bot, zum einen von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und zum anderen von den Geschäftsleitungen der vier großen Bausparkassen BHW, LBS, Schwäbisch Hall und Wüstenrot. Es war bereits die zweite Veranstaltung dieser bundesweit bislang einzigen Art der Zusammenkunft von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern, deren konstruktiver Dialog erstmals im Juni letzten Jahres in einem Grundsatzpapier zusammengefasst wurde. Diesem folgte jetzt die “Mannheimer Erklärung”, in der sich beide Seiten unter anderem für einen Ausbau der Wohneigentumsbildung aussprechen.

Manfred Bork, Bezirkssekretär des Fachbereichs Finanzdienstleistungen in ver.di, Stuttgart
Fotos: Thomas Rittelmann
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Donnerstag, 13. März 2003
„Wir werden auch weiterhin an der Beschäftigungssicherung in der Baubranche sowie der Weiterentwicklung von staatlichen Förderungen zum Eigenheimerwerb festhalten“, erklärte Manfred Bork. Der Stuttgarter Bezirkssekretär des Fachbereichs Finanzdienstleistungen in ver.di und einer der Initiatoren der Fachgespräche rund um das Thema „Wohnungsbau“, begrüßt den Erfolg dieses in Deutschland bis dato einzigartigen „Co-Managements“ von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite. Schon am 19. Juni 2002 verabschiedeten Betriebsräte und Vorstände aus Bausparkassen und Gewerkschaften die so genannte „Münchinger Erklärung“, in der die Ergebnisse des Symposiums "Quo vadis? Die Zukunft der Bausparkassen“ festgehalten wurden. Am vergangenen Donnerstag nun eröffnete Bork das zweite Treffen, bei dem Fachleute und Besucher die aktuellen wie auch die zukünftigen Gegebenheiten in Sachen Altersvorsorge diskutierten.

Thomas D. Barth, Mitglied der Regionalversammlung im Verband der Region Stuttgart und Geschäftsführender Gesellschafter der Bau-Boden-Treuhand
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Wohnen im Alter: Die ersten umfassenden Hintergrundinformationen zur derzeitigen Entwicklung von „Wohnen im Alter“ lieferte Thomas D. Barth, Mitglied der Regionalversammlung im Verband der Region Stuttgart und Geschäftsführender Gesellschafter der Bau-Boden-Treuhand, in seinem gleichnamigen Grundsatzreferat.
Mit Beispielen aus seiner 30-jährigen Praxis beleuchtete er insbesondere den emotionalen Aspekt vom Wohnen in den eigenen vier Wänden, und kommt zu dem Schluss: „Es besteht eine Identifikation der Menschen mit dem Umfeld, in dem sie leben.“ Seiner Erfahrung nach verzichteten sie eher auf Kultur und Auto als auf Wohneigentum. Dies belegen auch die enormen Zuwachsraten im Bausparbereich – besonders, nachdem zahlreiche Anlageberater „mit den kleinen Leuten viel Schindluder“ getrieben hatten. Das dies überhaupt so weit kommen konnte, begründet Barth damit, „dass sich die Menschen früher selbst um ihre Zukunft kümmerten“

Uwe Foullong, ver.di-Bundesvorstand des Fachbereichs Finanzdienstleistungen, Berlin
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Davon haben sie sich jedoch durch die jahrzehntelange staatliche Regulierung zu sehr entfernt. Erst nach der Vorstellung der „Riester-Rente“ besannen sich die Bundesbürger wieder auf die Möglichkeiten zusätzlicher Altersvorsorge, „die – und das macht die Rentenversicherung deutlich – immer wichtiger wird“, wie Uwe Foullong in seiner Ansprache bekräftigte. In diesem Zusammenhang sprach sich der ver.di-Bundesvorstand des Fachbereichs Finanzdienstleistungen – der den Kongressteilnehmern bei dieser Gelegenheit Grüße von seinem Kollegen Hinrich Feddersen aus Berlin überbrachte – auch für den Erhalt der Anlage von vermögenswirksamen Leistungen auf Bausparverträgen aus. Und zwar weil das Produkt Bausparen in diesem Kontext ein „nützliches Instrument – gerade in Krisenzeiten“ sei. Der Abbau von Subventionen und Personal in diesem Bereich sei deshalb der „falsche Weg, weil die Finanzdienstleistungsmärkte, national wie international, steigende Tendenzen aufweisen“.

Sieghart Gärttling, Geschäftsführer von Wüstenrot Haus- und Städtebau (WHS) in Ludwigsburg
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Steigend ist jedoch auch die Anzahl der Generation 80 plus, wohingegen die Geburtenrate sinkt, wie der Geschäftsführer von Wüstenrot Haus- und Städtebau (WHS) in Ludwigsburg, Sieghart Gärttling, aufzeigte. Allein in Baden-Württemberg liegt die Zahl der unter 20-Jährigen derzeit bei 22 Prozent, 2050 wird sie voraussichtlich bei 16 Prozent angekommen sein. Diese demographische Entwicklung beunruhigt auch die Bevölkerung: Mit 38 Prozent auf Platz 1 der deutschen Ängste rangiert einer Umfrage zufolge die Furcht, im Alter zum Pflegefall zu werden – es ist also auch ein „sehr emotionales Thema“, wie der Referent bemerkt. Schon jetzt reagieren zahlreiche Kommunen und private Bauträger darauf: Während noch bis vor wenigen Jahren in erster Linie Pflegeheime gebaut und unterhalten wurden, die oft genug Grund für Negativschlagzeilen lieferten und einen Trend zur Ghettoisierung am Stadtrand aufwiesen, gibt es heute drei Kategorien von Wohnen im Alter. Die erste, in der die Menschen so weit wie möglich selbstbestimmt leben können, läuft unter dem Stichwort „seniorenfreundlich“. Die zweite steht für Teilselbständigkeit bis zur Pflegestufe II in Kombination mit der Inanspruchnahme mobiler Dienste, landläufig als „betreutes Wohnen“ bekannt. Die dritte Kategorie wird als „altengerecht“ klassifiziert und gilt unter Fachleuten als Zukunftsbranche schlechthin. Analog hierzu müssten schon jetzt zum einen bestehende Gebäude entsprechend umgebaut werden, zum anderen gelte es, „Neubauten wie Kindergärten heute so zu anzulegen, dass sie später erweitert werden können“, wie Gärttling erläutert. Um eine größtmögliche Mobilität der älteren Menschen zu gewährleisten, werden solche Projekte unter Blickwinkeln wie beispielsweise eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr durchgeführt.

Reinhard Lückheide, Bausparkasse Schwäbisch Hall
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Wie attraktiv betreutes Wohnen in unserer Zeit sein kann, verdeutlichte Reinhard Lückheide am Beispiel des Seniorenwohnstifts "Im Lindach" der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG. Hier leben unter anderem auch ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des genannten Instituts in einer Anlage, die nicht nur unter praktischen Gesichtspunkten erstellt wurde. Ebenso sollten die emotionalen Aspekte realisiert werden – und so wird bei diesem Projekt, zum Beispiel, auf die Kontaktpflege zwischen den Generationen nicht minder Wert gelegt.

Dipl-Ing. Hermann Jäckle, freier Architekt und Mitglied im Bund Architektur und Umwelt (B.A.U.)
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Dipl-Ing. Hermann Jäckle, freier Architekt und Mitglied im Bund Architektur und Umwelt (B.A.U.), ging in seinem Referat noch einen Schritt weiter und stellte die Vorteile für Bewohner, Angehörige, Kommunen, Wohnungswirtschaft sowie Hilfs- und Pflegedienste in generationsübergreifenden Wohnprojekten dar.

(von links nach rechts) Manfred Bork, Ernst-Ludwig Laux, Torsten Schulte, Betriebsratsvorsitzender in der Hauptverwaltung der Bausparkasse BHW, Hameln, Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen, Frank Zach, Björn Schütt-Alpen
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Podiumsdiskussion: Doch ganz gleich, ob es sich um solche Vorhaben handelt, oder ob die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger eine andere Variante für ihren Ruhestand suchen, die Lösung muss bezahlt werden – und sie sollte bezahlbar sein. Wie, ob durch Wohneigentumsbildung oder einer Geldrente beispielsweise aus einer betrieblichen Altersversorgung oder vermögenswirksame Leistungen, darum ging es in der anschließenden Podiumsdiskussion. Unter der Moderation von Torsten Schulte, Betriebsratsvorsitzender in der Hauptverwaltung der Bausparkasse BHW in Hameln, stellten sich Ernst-Ludwig Laux, stellvertretender Bundesvorsitzender der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Björn Schütt-Alpen, Geschäftsführer der MetallRente in Berlin, Frank Zach, Leiter der Abteilung Wirtschaftspolitik beim Landesbezirk Baden-Württemberg des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen, Universität Freiburg und Mitglied der "Rürup-Kommission", sowie Manfred Bork dieser Frage.

Frank Zach, Leiter der Abteilung Wirtschaftspolitik beim Landesbezirk Baden-Württemberg des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)
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Nachdem zunächst das Stichwort Eigenheimzulage gefallen war, betonte Zach, dass – wie von der Bundesregierung vorgeschlagen – eine deutliche Einschränkung dieser Förderung keinen Sinn mache. "Bevor ich so einen Schritt unternehme, muss ich mich doch zuerst fragen: Welchen Zweck verfolgt so eine Subvention – und welche Wirkung hätte eine Beschneidung, wie vorgesehen." Klar sei, dass eine staatliche Unterstützung wie diese zum einen die Bildung von Wohneigentum fördere und zum anderen Beschäftigung schaffe und sichere. Raffelhüschen wiederum vertritt die Meinung, dass "die Konzentration der Eigenheimzulage auf Familien mit Kindern ein richtiger Denkansatz" war, aber die rein an dem Haushalt orientierte Begründung dafür, nämlich dass es bereits zu viele Wohnungen gebe, sei falsch gewesen. Dies könne nicht als Grundlage genommen werden, generell die Subventionen zu kürzen. "Schließlich sollen die Bundesbürger schon in der Lage sein, sich eine Wohnung kaufen zu können." Hinzu kommt die Umkehrung der natürlichen Prozesse, wie sie Torsten Schulte darstellt: "Normalerweise baut man doch zuerst ein Nest und legt dann die Eier. Aber in diesem Fall müsste man erst die Eier legen und dann käme der Nestbau dran." Deshalb stellt Raffelhüschen sich statt einer Eigenheim- eher eine "Generationenzulage" vor. Denn auch sie würde Wohneigentum fördern. In diesem Zusammenhang schlägt er eine entsprechende Nachbesserung der "Riester-Rente" vor – mit der Forderung nach einer Deregulierung der geförderten Finanzdienstleistungsprodukte beziehungsweise einer freien Wahlmöglichkeit seitens der Bundesbürger. "Und 80 Millionen Menschen entscheiden dann, was richtig ist."

Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen, Universität Freiburg und Mitglied der "Rürup-Kommission"
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Während sich unabhängigen Umfragen zufolge 80 Prozent der Bundesbürger ein Leben in den eigenen vier Wänden wünschen, bildet Deutschland tatsächlich aber mit nur 42 Prozent Wohneigentumsquote im Ranking der Europäischen Union (EU) das Schlusslicht. Und das trotz der Eigenheimzulage als Anreiz für Wohneigentumsbildung. Das habe seine Ursachen, wie Laux erklärt. "Sieht man sich in Nordeuropa, Italien oder Frankreich um, dann sieht man jede Menge alter Objekte. Bei uns hingegen gab es zwei Kriege, bei denen weite Teile Deutschlands zerstört wurden." Weitere Gründe seien, dass bei uns zum einen teurer gebaut werde, die Wohnqualität aber dafür auch besser sei, und die Grundstückspreise in der Bundesrepublik wesentlich höher seien – dazu regional gesehen mit extrem unterschiedlichen Gefällen. "Hingegen werden Grundstücke beispielsweise in Skandinavien massiv subventioniert." Wenn die Eigenheimzulage also wegfiele, wäre das für viele private Bauherren eine finanziell schmerzhafte Einbuße.

Ernst-Ludwig Laux, stellvertretender Bundesvorsitzender der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)
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Da dieser Zuschuss nicht nur für den Neubau sondern auch für Altbausanierungen gilt, kam im Plenum der Vorschlag auf, dass es vielleicht besser sei, zunächst die vorhandenen Wohnungen bezugsfertig herzurichten. Laux begrüßte diesen Vorschlag, zumal Sanierungen beschäftigungsintensiver seien und Arbeitsplätze schafften, die gleichzeitig den positiven Nebeneffekt erwarten ließen, die Zahl der Schwarzarbeiter zu reduzieren. Zudem würden bei entsprechenden Auswahlkriterien in punkto Nachhaltigkeit von Baustoffen – wenn diese beispielsweise recyclebar sind – weitere Arbeitsplätze geschaffen. Dennoch ein kostengünstigeres Bauen ähnlich wie in Skandinavien oder den Niederlanden auch in Deutschland zu erreichen, sollte nach Laux' Ansicht die Aufgabe der Gewerkschaften sein. Diese müssten entsprechende Qualitätsregeln beispielsweise auch in Hinsicht auf ein besseres Baumanagement erstellen.

Björn Schütt-Alpen, Geschäftsführer der MetallRente, Berlin
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Ob nun als Altersvorsorge in die eigenen vier Wände investiert werden sollte, oder doch in einen Finanzdienstleister, stand im Mittelpunkt des zweiten Themenblocks. Als betriebliche Altersversorgung mit Modellcharakter gilt die MetallRente, deren Vorteile Björn Schütt-Alpen aufzeigte. Während seiner Meinung nach die private Vorsorge bis vor dem Jahre 2001 eine lohnende Angelegenheit war, wäre eine "Riester-Rente" davor auch noch denkbar gewesen. Aber diese Variante sei seit der Talfahrt des Deutschen Aktien Index (DAX) nicht mehr sinnvoll. Dafür erweise sich jetzt die an den Tarifvertrag Metall gekoppelte Absicherung als umso wertvoller. Denn zum einen werde in Form von einer monatlichen Entgeltumwandlung systematisch eine finanzielle Aufstockung zur gesetzlichen Rente aufgebaut, zum anderen sei auch eine Versorgung bei Invalidität gesichert, ebenso wie im Todesfall eine Absicherung der Hinterbliebenen. "Selbst wenn es ein Wettbewerbsangebot in der Finanzdienstleistungsbranche ist, so laufen aufgrund der schwachen Wirtschaft bislang aber noch alle nebeneinander," betont der ehemalige Sozialpolitiker, der sich ebenfalls für das freie Wahlrecht auf dem Sektor der Altersvorsorge ausspricht. Laux fügt ergänzend hinzu, dass auch die IG BAU vor drei Jahren ein ähnliches Modell ins Leben gerufen hat und von den meisten ihrer Mitglieder angenommen werde. Nur 8 Prozent entschieden sich für die "Riester-Rente", da diese als zu kompliziert empfunden werde. Doch nicht nur das. Die starken Einschränkungen, die die Bundesregierung in diesem Entwurf eingebaute, hat Folgen. So ist beispielsweise das Bausparen aus vielen Tarifverträgen verschwunden. Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass Wohneigentum als weiterer Weg zur Altersvorsorge konzeptionell nie vorgesehen war.

(von links nach rechts) Roland Vogelmann, Bausparkasse Schwäbisch Hall, Manfred Bork, Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen
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Eine der Interessengruppen aus der betrieblichen Altersversorgung, die sich gegen eine Streichung des entsprechenden Passus' und für die Bewahrung der Anlage auf Bausparverträge – und damit auch für die Sicherung von Arbeitsplätzen in den entsprechenden Instituten eingesetzt hat, ist die frühere Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV), heute Bestandteil von ver.di. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die vorher ihre vermögenswirksamen Leistungen – kurz VL – in einen Bausparvertrag einzahlten, müssen sich seit Inkrafttreten der "Riester-Rente" und den damit verbundenen Folgen wohl umorientieren – zum großen Nachteil einiger Sektionen der Bauwirtschaft. Wie Schütt-Alpen aus der Praxis in seiner Branche weiß, lassen die Metaller "diesen Zuschuss von Chef und Staat jetzt oft parallel zu ihrer betrieblichen Altersvorsorgung laufen." Und Zach ergänzt: "Den vermögenswirksamen Leistungen ist auch zu verdanken, dass viele Menschen trotz Aktienboom auf dem Boden geblieben sind – denn sie bedeuten Sicherheit."

(von links nach rechts) Manfred Bork, Ernst-Ludwig Laux, Torsten Schulte, Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen, Frank Zach, Björn Schütt-Alpen
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Als Resümee dieser spannenden Diskussion waren sich am Ende die Beteiligten darin einig, dass ein Mix aus allen drei genannten Vorsorgemöglichkeiten die sinnvollste Investition darstellt. Und dass den Bundesbürgerinnen und -bürgern unbedingt die Wahlfreiheit unter den verschiedenen Produkten in der Finanzbranche zugesprochen werden muss.

Einhart Klucke ...
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Abendprogramm: Selbst nach Beendigung des Tagesprogramms gingen die Gespräche zwischen den Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber weiter. Es wurde diskutiert und analysiert, aber auch herzlich gelacht. Zum einen bereits tagsüber aufgrund von dem einen oder anderen spritzigen Kommentar, zum anderen abends: Der stellvertretende Geschäftsführer des Bezirks Mannheim, Einhart Klucke, zeigte sich von seiner besten Seite: Schon vor Gründung von ver.di war er als Kabarettist tätig, eine Leidenschaft, der er von Zeit zu Zeit auch jetzt noch frönt. In der "Rosengarten"-Lokalität "Fire & Fun" präsentierte Klucke einen gelungenen Auszug aus seinem Repertoire, in dem es unter anderem um Sinn und Unsinn von Satzungen und Werbestrategien der weltgrößten Gewerkschaft ver.di ging.

... stellvertretender Geschäftsführer ver.di-Bezirk Mannheim
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Genüsslich las er einige Passagen aus den Schriften der Quell-Organisationen vor – und machte auch vor neuen Schlagworten wie "Gender Mainstreaming" nicht halt. Um deren Umsetzung zu demonstrieren zögerte er nicht, zwei "Opfer" aus dem Auditorium zu wählen und an ihnen ein praktisches Beispiel durchzuführen. Natürlich stellte er dabei alle Regeln auf den Kopf. Zur "Strafe" entließ ihn das begeisterte Publikum dann erst nach einer ausgiebigen Zugabe.

Wolfgang Drexler, Vorsitzender der SPD-Fraktion des baden-württembergi-
schen Landtags, Stuttgart
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Freitag, 14. März 2003
Am nächsten Tag ging es jedoch wieder ernster zu: Nach der Eröffnung durch Manfred Bork richtete der Vorsitzende der SPD-Fraktion des baden-württembergischen Landtags, Wolfgang Drexler, sein Grußwort an die Kongressteilnehmer. Aus aktuellem Anlass bezog sich der Politiker auf die Rede von Bundeskanzler Gerhard Schröder, der an diesem Morgen die Öffentlichkeit über seine Reformpläne informierte. Besonders die gegen die Immobilie gerichteten Pläne des so genannten "Steuervergünstigungsabbausetzes" trieben bei so Manchem die Zornesröte ins Gesicht. Ebenso wenig stimmt Drexler in allen Punkten mit dem Kanzler überein: "Als es um die Streichung der Eigenheimzulage ging, haben wir bei Schröder und Finanzminister Hans Eichel in Berlin Krach gemacht." Denn "ein Aufschwung ist nur möglich nach einem Aufschwung in der Bauwirtschaft". Seiner persönlichen Einschätzung nach werde aber von allen Veränderungsvorschlägen wohl sowieso nur die Körperschaftssteuer beim Bundesrat durchgehen. Auch Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverbandes deutscher Wohnungsunternehmen mit Sitz in Berlin, rekapitulierte die Regierungserklärung: Er vermisse darin ein Wort zur Eigenheimzulage sowie anderen Immobilienförderungen. Denn in der Realität sei es so, dass die Eigenheimzulage allein schon nicht ausreiche, sondern seiner Meinung nach vielmehr zusätzliche Investitionen vonnöten seien, um einen Ausgleich zwischen Bestand und Neubau zu erreichen. Im Rahmen seiner Schilderungen hinsichtlich einem Vergleich der Städte Leipzig und München nannte Freitag unter anderem folgende Zahlen: "20 Prozent der Wohnungen in Sachsen stehen leer – das entspricht rund 400.000 Wohnungen, davon allein 60.000 in Leipzig."

Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverbandes deutscher Wohnungsunterneh-
men, Berlin
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Beim diesen Stichworten – "Erhalt von vorhandenem Wohnmaterial" und "Plattenbau" – entspann sich eine rege Diskussion. Wo einmal "blühende Landschaften" sein sollten – und unter dieser Vision wurden die dortigen Objekte für 42 Milliarden Euro aus öffentlicher Hand modernisiert – findet man heute Regionen vor, die geprägt sind durch die Auswüchse struktureller Arbeitslosigkeit. Viele vor allem junge Menschen waren auf der Suche nach einer Beschäftigung in die westlichen Bundesländer abgewandert – mit dem Ergebnis, dass jetzt im Osten Deutschlands eben Hunderttausende von Wohnungen leer stehen, und Gebäude für weitere 3,5 Milliarden Euro an Steuergeldern abgerissen werden sollen, weil sie auf Dauer nicht zu unterhalten sind. Diesem Schritt könnte man nur begegnen, wenn in den betreffenden Regionen ausreichend Arbeitsplätze vorhanden wären. Warum Sachsen sich weiterhin gegen eine Eigenheimzulage ausspricht, erklärte Drexler damit, dass die dortige Landesregierung befürchtet, "die Menschen würden sonst aus den gut sanierten Wohnungen ausziehen und sich am Rand der großen Mittelstädte niederlassen". Allerdings räumte der SPD-Fraktionsvorsitzende auch ein, "dass nach der Wende in der ehemaligen DDR alles platt gemacht wurde, was nicht funktioniert hat". Als Gegensatz dazu fügte er Ungarn und die Tschechische Republik an, in denen viele alte Gebäude stehen gelassen wurden – "und dort wird heute produziert".
Zurückgekehrt zum Thema Wohneigentum als Altersvorsorge erläutert Freitag, dass es sich hierbei um ein nachhaltiges Produkt handle, "denn, zunächst wird es selbst genutzt, dann vererbt." In diesem Zusammenhang bemerkte der Referent, dass sich die Bausparkassen vielleicht noch stärker mit Bestandswohneigentum befassen sollten. Für ihn wäre weiterhin vorstellbar, Bausparen beispielsweise auch mit dem Riester-Modell zu kombinieren. Auf diese Art könne man Deutschland vielleicht wieder – wie früher – an die Spitze der EU bringen. Allerdings warf Drexler ein, dass die Bundesrepublik nicht mehr mit den anderen Nationen verglichen werden könne: "Bei uns gehen jährlich 75 Milliarden Euro von West nach Ost. Das ist eine Dimension an Binnentransfer, die – gemessen an der Größe eines Landes und der Zahl seiner Bürger, sprich: im Verhältnis zu anderen Staaten, eine Relation darstellt, die weltweit ihresgleichen sucht. Das gibt es nirgends, nicht einmal in den USA!" Podiumsdiskussion: Auch in der anschließenden Podiumsdiskussion, die von Roland Vogelmann, Bausparkasse Schwäbisch Hall, moderiert wurde, ging es weiterhin spannend zur Sache. Klaus W. Rösch, Vorstandsvorsitzender der Bausparkasse Wüstenrot in Ludwigsburg, Heinz Panter, Mitglied des Vorstands der Landesbausparkasse LBS Baden-Württemberg, Dr. Bernd Dedert, Mitglied des Vorstands BHW Bausparkasse sowie Reinhard Klein, Generalbevollmächtigter der Bausparkasse Schwäbisch Hall sprachen zum einen über die aktuelle Situation des Bausparens und zum anderen über die politische Positionierung hinsichtlich Förderung, betriebliche Altersversorgung und vermögenswirksame Leistungen. Hierbei fällt auf, dass, obwohl der Bausparvertrag in der "Riester-Rente" nicht vorgesehen ist, und obwohl bereits "Riester-Produkte im Markt sind", die Branche dennoch einen Aufwind erfährt. "Das liegt daran", so Rösch, "dass Bausparen sich nicht nur als Finanzierungs- sondern inzwischen auch als Sparprodukt einen Namen gemacht hat." Dedert stimmt dieser Aussage zu: "Bausparen erlebt eine Renaissance, weil sich die Menschen wieder auf mehr Sicherheit besinnen. Obendrein bietet diese Anlage eine hohe Flexibilität für den Kunden. Aber es ist auch ein langfristiger Artikel – wir sollten daher nicht den Fehler machen, Dinge aus dem Augenblick heraus zu kritisieren. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Märkte im ständigen Wandel sind." Auch Diskussionsteilnehmer Klein ist der Ansicht: "In der jetzigen Phase der Wirtschaft ist Bausparen ganz besonders attraktiv, bietet es doch zahlreiche Vorteile für den Anleger. Einer der nächsten Schritte ist sicher, dass wir unsere Produkte permanent darauf hin prüfen, ob sie noch 'State-of-the-Art' sind."
Übrigens hat sich Bausparen inzwischen auch zu einem Exportschlager gemausert, wie in den Gesprächen zu erfahren war. Ende dieses Jahres will die Bausparkasse Schwäbisch Hall ihren ersten Vertrag in China verkaufen. In den ehemaligen Ostblockländern zeichnen sich unterschiedliche Entwicklungen ab. Spitzenreiter hier sind Tschechien und die Slowakei. Ebenso wie in Deutschland gelte dort Wohneigentum nach wie vor als bewährtes und sicheres Altersvorsorgeinstrument und bleibe deshalb auch weiterhin populär, so die Diskutanten einhellig. "Unsere zweitägige Veranstaltung hat dies doch ebenfalls eindrucksvoll belegt", bemerkt Panter. Und er fügt hinzu: "Davon ausgehend, dass sich die wirtschaftliche Lage – und damit die Beschäftigungs- und Einkommenssituation – langfristig wieder positiv entwickelt, und die Menschen sich wieder sicherer fühlen, wird die Nachfrage nach neuen Wohnungen analog zunehmen." Um für diese Zeit gerüstet zu sein, sollte der Bauherr sich bereits heute den niedrigen und festgeschriebenen Zinssatz, wie ihn der Bausparvertrag biete, sichern, lautet daher Röschs Empfehlung. Denn die Fachleute gehen davon aus, dass die momentan anhaltende Niedrigzinsphase in dieser extremen Ausprägung im Zuge einer konjunkturellen Erholung abklingen und die Zinsen mittel- und langfristig wieder steigen werden.
Doch auch wenn die Abschlusszahlen von Bausparverträgen in Deutschland zufriedenstellend sind, so wird sich angesichts der schwachen Konjunktur dennoch – zumindest in der Neubaubranche – kein Boom einstellen. Einzig bei den Bestandsmaßnahmen könne das hohe Niveau voraussichtlich aufrecht erhalten oder sogar gesteigert werden. Wie die Gesamtsituation in einigen Jahren aussehen wird, kann niemand mit Sicherheit voraussagen. Trotzdem ist es erfreulich, dass schon jetzt vier von fünf Bundesbürgern über 14 Jahren das eigene Zuhause als beste Form der Altersvorsorge ansehen. Und sie wissen, dass sie sich selbst um eine zusätzliche Einnahmequelle zur staatlichen Rente kümmern müssen. Momentan ist es so, dass einem Mann mit 2.500 Euro Monatsverdienst später im Schnitt nur rund 860 Euro aus der gesetzlichen Rentenkasse bleiben. Eine Frau erhält sogar noch weniger – im Durchschnitt gerade einmal 540 Euro. Ein Rentner hingegen, der in den eigenen vier Wänden statt zur Miete wohnt, spart in den alten Bundesländern monatlich mehr als 600 Euro, in den neuen 435 Euro. Das miet- und schuldenfreie Wohnen im Alter wird so also buchstäblich zu einer zweiten Rente.

(von links nach rechts) Dr. Bernd Dedert, Mitglied des Vorstands BHW Bausparkasse, Reinhard Klein, Generalbevollmächtigter der Bausparkasse Schwäbisch Hall, Roland Vogelmann, Bausparkasse Schwäbisch Hall, Heinz Panter, Mitglied des Vorstands der Landesbausparkasse LBS Baden-Württemberg, Klaus W. Rösch, Vorstandsvorsitzender der Bausparkasse Wüstenrot in Ludwigsburg
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Um jedoch im Rentenalter tatsächlich miet- und schuldenfrei leben zu können, sollte bereits in der frühen Phase der Berufstätigkeit mit dem Sparen begonnen werden. Doch auch die Politik ist gefragt: So gelte es beispielsweise, die Wohneigentumsförderung weiterhin zu gewährleisten. Panter: "Die Bausparkassen und die übrigen Beteiligten der Aktionsgemeinschaft 'Pro Wohneigentum' sind sich darin einige, dass die Grundförderung erhalten bleiben muss. Das heißt, dass ebenso Ehepaare und Alleinstehende ohne steuerlich anrechenbare Kinder weiterhin die Eigenheimzulage erhalten. Auch dürfen die Einkommensgrenzen nicht gesenkt werden, weil sonst gerade in Ballungsgebieten mit hohen Grundstücks- und Baukosten viele Haushalte ihren Eigentumswunsch nicht mehr realisieren können." Auch aus dem Auditorium, das sich mit Fragen lebhaft an der Diskussion beteiligte, wurde die Forderung laut, die "Riester-Rente" wesentlich zu vereinfachen. Was die betriebliche Altersversorgung angeht, so sei sie wegen günstigerer Kosten zwar attraktiver, habe aber den Mangel, dass Entnahmen zur Wohneigentumsbildung grundsätzlich ausgeschlossen seien und teilweise das Bausparen aus dem Vermögensbildungssparen verdrängt habe. Altersvorsorge und Wohneigentumsbildung sollten also besser miteinander harmonisiert werden.
Resümee: Viele neue Aspekte waren während dieser beiden Konferenztage aufgekommen und wurden beleuchtet, Anregungen und Ideen geboren, die sortiert und auf Umsetzung hin geprüft werden wollen. Kontroverse Meinungen wurden gesplittet und gemeinsame Nenner gefunden, die es wert sind, weiterzuentwickeln. Es herrschte eine entspannte und freundliche Atmosphäre, die zum einen auf die unterhaltsam und kurzweilig vorgetragenen Referate zurückzuführen sind, zum anderen auch auf die Motivation beider Seiten, etwas Sinnvolles zu schaffen. Als Fortsetzung der letztjährigen Abfassung wurde nun ebenso in Mannheim eine Erklärung aufgesetzt, unterschrieben von den Vertretern der Arbeitgeber wie auch der Arbeitnehmerseite. Solche bemerkenswerten Brücken kann jedoch nur schlagen, wer die gemeinsamen Interessen in den Vordergrund stellt. (Text: Adriana Rossi) Auf einen Blick - die Referenten und Gäste in alphabetischer Reihenfolge:
Barth, Thomas D. - Mitglied der Regionalversammlung im Verband der Region Stuttgart und Geschäftsführender Gesellschafter der Bau-Boden-Treuhand
Bork, Manfred - Bezirkssekretär des Fachbereichs Finanzdienstleistungen in ver.di, Stuttgart
Dr. Dedert, Bernd Mitglied des Vorstands BHW Bausparkasse
Drexler, Wolfgang - Vorsitzender der SPD-Fraktion des baden-württembergischen Landtags
Foullong, Uwe - ver.di-Bundesvorstand des Fachbereichs Finanzdienstleistungen, Berlin
Freitag, Lutz - Präsident des GdW Bundesverbandes deutscher Wohnungsunternehmen mit Sitz, Berlin
Gärttling, Sieghart Geschäftsführer von Wüstenrot Haus- und Städtebau (WHS) in Ludwigsburg
Dipl.- Ing. Jäckle, Hermann - freier Architekt und Mitglied im Bund Architektur und Umwelt (B.A.U.)
Klein, Reinhard - Generalbevollmächtigter der Bausparkasse Schwäbisch Hall
Klucke, Einhart - stellvertretender Geschäftsführer des Bezirks Mannheim
Laux, Ernst-Ludwig - stellvertretender Bundesvorsitzender der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)
Lückheide, Reinhard - Bausparkasse Schwäbisch Hall
Panter, Heinz - Mitglied des Vorstands der Landesbausparkasse LBS Baden-Württemberg
Prof. Dr. Raffelhüschen, Bernd - Universität Freiburg und Mitglied der "Rürup-Kommission"
Rösch, Klaus W. - Vorstandsvorsitzender der Bausparkasse Wüstenrot, Ludwigsburg
Schulte, Torsten - Betriebsratsvorsitzender in der Hauptverwaltung der Bausparkasse BHW, Hameln
Schütt-Alpen, Björn - Geschäftsführer der MetallRente, Berlin
Vogelmann, Roland - Bausparkasse Schwäbisch Hall
Zach, Frank - Leiter der Abteilung Wirtschaftspolitik beim Landesbezirk Baden-Württemberg des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB)
weitere Informationen:
Manfred Bork
Bezirkssekretär Fachbereich Finanzdienstleistungen
ver.di Baden-Württemberg
Bezirksverwaltung Stuttgart
Willi-Bleicher-Str. 20
70174 Stuttgart
Tel.: 0711/1664-010
Fax: 0711/1664-019
E-Mail: manfred.bork@verdi.de
(ca. 30.610 Anschläge)
Gemeinsame Zielsetzung
"Mannheimer Erklärung"
Die Betriebs- und Personalräte der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sowie die Geschäftsleitungen der Bausparkasse Schwäbisch Hall, BHW Bausparkasse, LBS Landesbausparkasse Baden-Württemberg und Wüstenrot Bausparkasse haben sich am 13. und 14. März 2003 in Mannheim zum zweiten Mal zu einem Bausparkassen-Fachkongress getroffen, der den Stellenwert des Wohneigentums für die individuelle Altersvorsorge zum Inhalt hatte.Erstmals wurde dabei in diesem Kreis auch ausführlich über die Entlastungsfunktion der Wohneigentumsbildung für die staatlichen Sicherungs- und Sozialsysteme gesprochen. Der Grund: Die Veranstalter sehen in der Wohneigentumsbildung einen zentralen Beitrag für die Altersvorsorge und Generationengerechtigkeit sowie für gesellschaftspolitische Zielsetzungen der Vermögensbildung breiter Bevölkerungskreise.
Vor dem Hintergrund der drohenden Lähmung des Wohnungsbaus und der Wohneigentumsbildung durch immer tiefere Einschnitte in der Immobilien- und Wohnungsbauförderung sowie der kontraproduktiven Schlechterstellung des Wohneigentums gegenüber Kapitalmarktprodukten in der staatlich geförderten Altersvorsorge haben die Initiatoren des Kongresses – ver.di, die Betriebs- und Personalräte sowie die Geschäftsleitungen der beteiligten Bausparkassen – nachfolgende „Mannheimer Erklärung“ unterzeichnet.
Zukunft von Arbeitsplätzen an verlässliche und innovative Politik geknüpft
Der Erfolg der Bausparbranche und die damit verbundene Zukunft der Arbeitsplätze in den Bausparkassen ist maßgeblich von der Verläßlichkeit und Stetigkeit der staatlichen Politik der Wohnungsbau- und Bausparförderung abhängig. Die Wohneigentumsbildung hat dieser Förderung in den vergangenen Jahrzehnten wesentliche Impulse zu verdanken. Vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unterschiedlichster Branchen wird dadurch Beschäftigung und Einkommen gesichert. Die Infragestellung der Eigenheimzulage und die gegen die Immobilie gerichteten Vorschläge des "Steuervergünstigungsabbaugesetzes" wirken kontraproduktiv hinsichtlich der Bemühungen um eine Ankurbelung unserer Binnenwirtschaft. Dies zeigt, dass in der aktuellen wirtschaftspolitischen Diskussion um die Wiederbelebung der Konjunktur und Schaffung von Arbeitsplätzen die Bedeutung der Bauwirtschaft, vor allem die überragenden Beschäftigungseffekte im lohn- und arbeitsintensiven Ein- und Zweifamilienhausbau, übersehen oder viel zu gering geschätzt werden. Wir wollen daher mit Vehemenz an Staat und Gesetzgeber appellieren, dem Wohnungsbau, der Wohneigentumsbildung und den notwendigen Förderimpulsen wieder Priorität einzuräumen.
Wir wollen aber auch Hinweise geben auf Bereiche, in denen Wohnungsbau und Wohneigentumsbildung eine neue, wichtige Rolle spielen können: in einer auf mehr Wohneigentum abzielenden Städtebaupolitik, der investitionsfördernden Deregulierung des Planungs- und Baurechts sowie in der Versöhnung von Wohneigentum und staatlich geförderter privater Altersvorsorge.
Paradigmawechsel: Von der Quantität zur Qualität
Nach dem erreichten hohen quantitativen Wohnungsversorgungsniveau in Deutschland stellen sich zentrale wohnungspolitische Zielsetzungen neu. Besonders die Wohneigentumsbildung, die in unserem Lande nach wie vor unterentwickelt ist (Schlusslicht in der EU!), hat in unser aller Interesse mehr Aufmerksamkeit verdient: Zum einen ist Wohneigentum in unseren Gemeinden, Städten und Ballungszentren unerlässliches Element der Vitalität, der Sicherheit sowie der wirtschaftlichen und sozialen Stabilität, zum anderen ist es für den Einzelnen die Erfüllung seiner Vorstellungen von Wohnqualität und privater Unabhängigkeit. Wir fordern daher weitere Anstrengungen, die Wohneigentumsbildung in den Städten und bevölkerungsstarken Zentren durch Bestandsprivatisierungen und innerstädtische Bauland- und Konversionsflächenbereitstellung zu unterstützen. Die Fachkonzepte dazu sind längst erarbeitet; die Begründungszusammenhänge zwischen der Wohneigentumsbildung und der sozialen Befriedung von Wohnquartieren allgemein akzeptiert. Auf die konjunkturankurbelnde Wirkungen der anstehenden Modernisierungsinvestitionen im privaten Wohnungsbestand weisen die Wirtschaftssachverständigen seit Jahren hin.
Weniger Bürokratie bedeutet kostengünstigeren Wohnungsneubau
Wohnungsbauexperten beklagen seit Jahren, dass im Wohnungsbau zu viel reguliert wird, zu viele überflüssig gewordene Vorschriften unsere Bauherren gängeln und die Gebührenpraxis rund um das Bauen, Planen und Wohnen (Stichwort: „Wohnnebenkosten“) die finanziellen Spielräume einengt. Mehr noch: der Kostenanteil, der durch staatlich induzierte Kosten und Gebühren verursacht wird, ist immens hoch, die Kostenbestandteile für Bauland und Erschließung in Europa sogar in der Spitzenposition. Die Anstrengungen, von diesen Belastungen herunter zu kommen, müssen intensiviert werden: auf Bundes- und auf kommunaler Ebene. Die Bemühungen um ein transparentes Bau- und Planungsrecht, die in einigen Bundesländern bereits Fortschritte bewirkt haben (zum Beispiel Baden-Württemberg), müssen vorangetrieben werden. Nachhaltigkeit: Auch in der Vorsorge für das Alter
Die Sanierung unserer gesetzlichen Alterssicherungssysteme ist durch die Einführung der privaten Vorsorge, sei es durch das Altersvermögensgesetz oder die neuen Betriebsrenten, in Angriff genommen. Die neue private Rente ist „nur“ als Geldrente und abstraktes Kapitalmarktprodukt realisierbar und nicht als Sachvermögen in Form einer entschuldeten Wohnimmobilie. Der Ausbau der Förderung einer privaten Zusatzrente erscheint auch den Initiatoren der "Mannheimer Erklärung" unerlässlich. Allerdings blieb bei diesem ersten Anlauf das Wohneigentum – das zentrale Instrument für die Altersvorsorge – außer Acht. Dabei wurde übersehen, dass das Wohneigentum das überwiegende, weil verlässliche Altersvorsorgeziel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darstellt. Wohneigentum ist darüber hinaus die einzige Form der „Altersrente“, die als substantielles Vermögen mit unmittelbarem Nutzwert an die nächste Generation weiter gegeben wird. Dies vermag kein Kapitalmarktprodukt; dies leistet die Geldrente nicht. In der heutigen Zeit, die der jungen aktiven Generation erhebliche finanzielle Belastungen sowohl für die Sanierung der gesetzlichen Renten- und Gesundheitskassen als auch ein hohes Maß an Eigenvorsorge abverlangt, bedeutet ein ererbtes Häuschen oder eine ererbte Wohnung ungeheuer viel: nämlich einen Beitrag zur Generationengerechtigkeit zwischen jung und alt.
Wir appellieren daher an den Gesetzgeber und an die Tarifpartner, rasch Lösungen zu einer optimalen Kompatibilität zwischen staatlich geförderter Geldrente und dem ins Hintertreffen geratenen Wohneigentum herbeizuführen. Wir können es uns auch aus Verantwortung für unsere Branche nicht leisten, dass durch die aktuellen Förderbedingungen bei der Privat- und Betriebsrente falsche Weichenstellungen vorgegeben werden, die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an der freien Wahl ihrer Anlageform hindern und den Lebenstraum der eigenen vier Wände massiv einschränken.
In den Organisationen und Gremien von ver.di ist nach unserer "Münchinger Erklärung" vom 19.06.02 dazu eine produktive Diskussion in Gang gekommen. Konkret geht es jetzt in anstehenden Tarifverhandlungen darum, Betriebsrentenmodelle der Tarifpartner so zu gestalten, dass die Anlage für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer frei von Zwängen bleibt. Das heißt: „vermögenswirksame Leistungen“ müssen weiterhin für die Anlage auf einen Bausparvertrag, dem Dispositionsinstrument für die spätere Wohneigentumsbildung, zur Verfügung stehen. Für diese Entscheidungsfreiheit wollen wir weiter eintreten, auch im Dialog mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Gewerkschaften.
Unsere Positionen
(1) Angesichts der im europäischen Vergleich immer noch sehr niedrigen Eigentumsquote in Deutschland ist an der Wohnungsbau- und Bausparförderung auch bei angespannter Haushaltslage konsequent festzuhalten. Die Effekte aus Steuereinnahmen und Sozialbeiträgen übersteigen die staatlichen Ausgaben in diesem Bereich.
(2) Wir appellieren an die Politik in Bund, Ländern und Gemeinden sowie an den Gesetzgeber, dem Wohnungsbau und dessen Förderung wieder politische Priorität einzuräumen.
(3) Wir setzen uns dafür ein, dass die vermögenswirksamen Leistungen als wichtiges Instrument zur Vermögensbildung bei Arbeitnehmern erhalten bleiben und nicht ausschließlich durch Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge ersetzt werden. Im Rahmen der gewerkschaftlichen Gremien sowie der Tarifpartner treten wir insbesondere dafür ein, in Tarifverträgen und Regelungen zu Betriebsrenten nach den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen die Anlagemöglichkeiten der "vermögenswirksamen Leistungen" auf Bausparverträgen zu erhalten. Nämlich in dem Sinne, dass die Wahlfreiheit für die Anlage dieser Sparbeträge auch in Zukunft gewährleistet ist.
(4) Die Wohneigentumsbildung breiter Bevölkerungskreise bietet eine große Chance, der eigenverantwortlichen Altersvorsorge im Konsens mit den Lebensplanungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Durchbruch zu verhelfen und dabei einen wertvollen Beitrag zur Generationengerechtigkeit zu leisten, der nur auf der Basis des selbstgenutzten Wohneigentums möglich ist.
(5) Die Bausparkassen werden wie in der Vergangenheit weiterhin konsequent auf Innovationen und Weiterentwicklung ihrer Markt- und Wettbewerbspositionen setzen. Die Zukunftssicherung der Branche als wesentlicher Finanzierer privater Wohneigentumsbildung steht dabei im Vordergrund. Hiermit verbinden wir insbesondere auch die Sicherung der Beschäftigung in unserer Branche und weit darüber hinaus.
Mannheim, den 13. /14. März 2003
Für den ver.di Bundesvorstand: Hinrich Feddersen
Für die Betriebs- und Personalräte: Bernd Steuer
Für ver.di Stuttgart im Landesbezirk Baden-Württemberg: Manfred Bork
Die Bausparkassenleitungen
REDAKTION
Adriana Rossi - aropra Presse- und PR-Service - E-Mail: info@aropra.de
Der Bericht über das III. Bauspar-Symposium, 18. und 19. März 2004, Hotel Dorint / Rosengarten, Mannheim, kann als Broschüre bestellt werden bei der ver.di Baden-Württemberg, Bezirksverwaltung Stuttgart, E-Mail: manfred.bork@verdi.de
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